Haussammlung des Gehörlosenverbandes Oberösterreich

Lt. Bescheid des Amtes der Oö. Landesregierung vom 04.03.2021 darf in der Zeit vom

 

1. Mai 2021 bis 31. Oktober 2021

 - unter strenger Berücksichtigung der jeweils aktuell gültigen Bestimmungen im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Coronavirus - eine Haussammlung durchgeführt werden.

 

Die SammlerInnen haben eine Kopie des Bescheides des Amtes der Oö. Landesregierung über die Bewilligung einer Haussammlung sowie den Sammlerausweis mitzuführen.  

Da es leider in der Vergangenheit immer wieder zu Missbrauchsvorfällen im Zusammenhang mit Haussammlungen gekommen ist, übermitteln wir auch einen Überblick die diesjährigen SammlerInnen. Nur diese Personen sind vom Gehörlosenverband Oberösterreich dazu legitimiert, im oben genannten Zeitraum zu sammeln.