Oö. Heizkostenzuschuss 2024/25 (Antragstellung 01.10.- 30.11.2024)

Von 1. Oktober bis 30. November 2024 ist es möglich den Heizkostenzuschuss bereits zum Beginn der Heizperiode 2024/25 online zu beantragen.

 

Wer wird gefördert?

Einen Zuschuss können Personen mit eigenem Haushalt erhalten, die folgende Kriterien erfüllen:

  • Ständig bewohnter Hauptwohnsitz in Oberösterreich seit zumindest 1. September 2024
  • Bei der antragstellenden Person liegt ein eigener Haushalt vor.
  • Der Heizkostenzuschuss wurde für diesen Haushalt noch nicht ausbezahlt (Einmalig pro Haushalt).

Ein Haushalt besteht aus der antragstellenden Person und allenfalls jenen Personen, die laut Zentralem Melderegister ihren Hauptwohnsitz an der angegebenen Adresse haben. Nebenwohnsitze werden nicht berücksichtigt.

 

Was wird gefördert?
Für die Beheizung des Wohnraumes, gleichgültig mit welchem Energieträger, wird an sozial bedürftige Personen ein Zuschuss gewährt.

 

Wie wird gefördert?
Gewährung eines Heizkostenzuschusses für die Heizperiode 2024/2025 in Höhe von jeweils 200 Euro pro Haushalt, wenn das Haushaltseinkommen unter den festgesetzten Einkommensgrenzen für die soziale Bedürftigkeit liegt.

 

Einkommensgrenze:

  • Einpersonenhaushalte: Jahresbruttoeinkommen bis 19.070,00 Euro
  • Mehrpersonenhaushalte: Jahresbruttoeinkommen bis 26.940,00 Euro

Beantragung mittels Online-Formular
Der Oö. Heizkostenzuschuss kann ab 01. Oktober 2024 ausschließlich online über die Website des Landes beantragt werden. Die Antragstellung ist auf der Website des Landes Oö. unter https://www.land-oberoesterreich.gv.at/heizkostenzuschuss.htm möglich.