Kurzparkzone in Gramastetten

Kurzparkzone in Gramastetten: Warum jetzt kontrolliert wird

 

Seit Anfang April wird die Kurzparkzone in der Marktstraße in Gramastetten wieder regelmäßig kontrolliert.

Die Verordnung der Kurzparkzone in der Marktstraße wurde im Gemeinderat bereits am 21. September 2000 beschlossen. Seit diesem Zeitpunkt hat die Gemeinde bzw. haben die Gebietskörperschaften sowie auch die Polizei für die Einhaltung dieser Verordnung zu sorgen. Diesen Auftrag bekamen sie vom Gemeinderat und dieser Auftrag hat aktuell auch noch seine Gültigkeit. Das heißt die Marktstraße wird seit 22 Jahren als Kurzparkzone geführt. Die Einhaltung wurde schon einige Zeit nach der Einführung kontrolliert, jedoch dann aus nicht mehr nachvollziehbaren Gründen wieder eingestellt. 


Leider gibt es trotz offizieller Kurzzeitparkzone in der Marktstraße Tagesdauerparker, die es phasenweise unmöglich machen einen Parkplatz in der Marktstraße zu finden. Zudem müssen Autos und LKW’s manchmal am Gehsteig ausweichen, weil alles verparkt ist. Für Fußgänger und Personen mit Kinderwagen ist diese Situation sehr herausfordernd. Auch ist die Logistik (Lade- und Lieferzonen) für Betriebe wichtig. Die Geschäfte müssen in Ruhe beliefert werden können und sollten dabei den Verkehr nicht oder nur so wenig als möglich stören. Speziell bei größeren Fahrzeugen wird’s hier manchmal sehr eng.
Aus diesem Grund gab es am 04. November 2021, initiiert vom Wirtschaftsbund Gramastetten, im Gramaphon eine Diskussionsrunde über die Funktionalität der Kurzparkzone in der Marktstraße. Bei diesem Treffen wurde der mehrheitliche Wunsch der betroffenen Bürgerinnen und Bürger geäußert, dass zukünftig die Kontrolle besser funktioniert. Aus diesem Grund wurde von der Gemeinde die Überwachung der Kurzparkzone beauftragt und seit Anfang April kontrolliert.