LANDTAGS-, GEMEINDERATS- UND BÜRGERMEISTER/INNENWAHLEN 2021

Am 26. September können Sie in zwei Wahllokalen im Gemeindegebiet Eidenberg in der Zeit von 07:30 bis 13:00 Uhr (Untergeng) bzw. 14:00 Uhr (Eidenberg) Ihre Stimme abgeben

Unsere „Amtliche Wahlinformation“ erleichtert das gesamte Prozedere der Abwicklung - für Sie und für die Gemeinde.

 

Anfang September wird Ihnen eine „Amtliche Mitteilung – Wahlinformation für Landtags-, Gemeinderats- und Bürgermeister/innenwahl 2021“ zugestellt. Achten Sie daher bei all der Papierflut, die anlässlich der Wahl verschickt wird, besonders auf unsere Mitteilung. Diese ist mit Ihrem Namen personalisiert und beinhaltet einen Code für die Beantragung einer Wahlkarte im Internet sowie einen schriftlichen Wahlkartenantrag mit Rücksendekuvert. 

 

Bringen Sie bitte den personalisierten Abschnitt und einen amtlichen Lichtbildausweis zur Wahl am 26. September ins Wahllokal mit.
(Sie können natürlich auch ohne diesen Abschnitt wählen, einen Lichtbildausweis brauchen Sie aber unbedingt!)

 

Wenn Sie am Wahltag nicht in Ihrem Wahllokal wählen können, dann beantragen Sie bitte eine Wahlkarte. 

Dafür haben Sie drei Möglichkeiten: 

  • Elektronisch unter www.wahlkartenantrag.at z.B. mit dem personalisierten Code auf unserer Wählerverständigungskarte der „Amtlichen Wahlinformation“;
  • persönlich bei der Gemeinde oder
  • schriftlich mit der beiliegenden personalisierten Anforderungskarte mit Rücksendekuvert.

Der letztmögliche Zeitpunkt für schriftliche und Online-Anträge ist Mittwoch, 22. September. Die Zustellung erfolgt ab ca. Anfang September mittels eingeschriebener Briefsendung auf Ihre angegebene Zustelladresse. 

 

Die Wahlkarte muss spätestens am 26. September 2021, vor Schließung des letzten Wahllokales bei der zuständigen Gemeinde einlangen. Sie haben die Möglichkeit, die Wahlkarte per Briefwahl zu senden oder am Wahltag bei dem, als Abgabestelle definierten, Wahllokal abzugeben. Bei der Wahl in einer fremden Gemeinde können Sie in Wahllokale gehen, die als Wahlkarten-Wahllokal ausgewiesen sind. Hier dürfen Sie außerhalb Ihrer Gemeinde jedoch nur für die Landtagswahl Ihre Stimme abgeben.

 

Hinweis für EU-Bürger(innen): EU-Bürger(innen) haben das Wahlrecht für die Gemeinde- und Bürgermeister(innen)wahl in der Hauptwohnsitzgemeinde. Das Wählen mit Wahlkarte in einer anderen Gemeinde ist nicht möglich! Senden Sie die Wahlkarte bitte per Post oder geben Sie diese bei unserem Gemeindeamt rechtzeitig ab!

 

Verwenden Sie bitte für die Wahlkartenanträge diese „Amtliche Wahlinformation“. Unsere Arbeit wird dadurch wesentlich erleichtert.