OÖ. HUNDEHALTEGESETZ-NOVELLE 2021

Mit 1. September trat die Oö. Hundehaltegesetz-Novelle 2021 in Kraft. Der Fokus der Novelle liegt insbesondere auf der Ausbildung der Hundehalterin bzw. des Hundehalters. Von der Einführung einer neuen Hundekategorie (sog. Listenhunde wie in den Ländern Niederösterreich, Vorarlberg und Wien) wurde abgesehen.

Ab sofort ist bei der Meldung des Hundes bei der Gemeinde die Registrierungsbestätigung aus der Heimtierdatenbank des Bundes gemäß Tierschutzgesetz vorzuweisen. Falls der Nachweis zum Zeitpunkt der Meldung noch nicht erbracht werden kann, ist er innerhalb von zwei Monaten nachzureichen. Die Registrierung kann vom Halter oder der Halterin selbst durchgeführt werden

 

Durch die Novelle wurde auch die bestehende Hundehalterausbildung wesentlich erweitert. So ist die allgemeine Sachkunde vom künftigen Hundehalter oder der künftigen Hundehalterin vor Anschaffung des Hundes zu absolvieren. Der Umfang der theoretischen Ausbildung wurde mit mindestens sechs Stunden (zuvor drei Stunden) festgelegt.

Weitere Änderungen entnehmen Sie bitte direkt der Oö. Hundehaltegesetz-Novelle 2021.

 

Benötigte Unterlagen für die Hundeanmeldung auf der Gemeinde

 

Wenn Sie einen Hund bei uns am Gemeindeamt anmelden möchten, bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
 o    Registrierungsbestätigung der Heimtierdatenbank (Chipregistrierung)
 o    Allgemeine Sachkunde von der Person, auf die der Hund angemeldet werden soll (grünes Kärtchen)
 o    Versicherungsbestätigung über eine aufrechte Hundehaftpflichtversicherung (Versicherungssumme und Anzahl der versicherten Hunde muss angeführt sein)
 o    Heimtierpass/Heimtierausweis mit den Daten des Hundes (Name, Rasse, Geschlecht, Geburtstag, Fellfarbe, Chipnummer, etc.)

 

Nähere Informationen:

Oö. Hundehaltegesetz 2002

Oö. Hundehaltegesetz-Novelle 2021