Hundehaltung in Eidenberg

Das neue OÖ Hundehaltegesetz 2024

Was ändert sich mit dem neuen Hundehaltegesetz per 01.12.2024:

 

Einteilung in große und kleine Hunde (40/20-Regelung) 

ein Diagramm eines Fahrrads

Was gilt für die Haltung von großen Hunden?

  • Für jene großen Hunde, die bereits zum 1. Dezember 2024 in Eidenberg gehalten werden, ändert sich nichts, außer es kommt ab dem Stichtag zu einem Halterwechsel.
  • Für neu gehaltene, große Hunde ist zukünftig die positive Abwicklung einer Alltagstauglichkeitsprüfung binnen sechs Monaten nachzuweisen.
  • Große Hunde, die bei einer Neuanschaffung bereits das 8. Lebensjahr vollendet haben, müssen die Alltagstauglichkeitsprüfung nicht mehr absolvieren.

 

Erweiterte Pflichten bei auffälligen Hunden

Form

Hunde, die ein aggressives bzw. bedrohliches Verhalten zeigen, sodass von einem erhöhten Gefahrenpotenzial ausgegangen werden muss, gelten als auffällige Hunde. Halter:innen dieser Hunde müssen besondere Auflagen erfüllen.

 

 

Erweiterte Pflichten bei speziellen Hunderassen

Diagramm

Was gilt für die Haltung von Hunden spezieller Rassen?

  • Hier muss verpflichtend binnen sechs Monate eine erfolgreiche Alltagstauglichkeitsprüfung nachgewiesen werden. Dies gilt sowohl für bestehende Hunde als auch für neu gehaltene Hunde.

 

Was ändert sich sonst?

  • Die Anmeldefrist verlängert sich auf 5 Werktage ab Beginn der Hundehaltung.
  • Größe und Gewicht des Hundes sind über eine tierärztliche Bestätigung nachzuweisen, außer es kann zweifelsfrei bestätigt werden, dass es sich nicht um einen großen Hund handelt.
  • Zukünftig dürfen maximal zwei große Hunde gleichzeitig oder ein großer und ein Hund spezieller Rasse gemeinsam geführt werden.

 

Was gilt weiterhin?

  • Für alle Hunde sind wie bisher bei der Anmeldung folgende Unterlagen vorzulegen:
    • Sachkundenachweis
    • Nachweis einer Haftpflichtversicherung
    • Registrierungsbestätigung der Heimtierdatenbank
  • An öffentlichen Orten im Ortsgebiet müsse alle Hunde entweder an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden, sofern keine strengere Pflicht gilt.
  • Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, die dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

 

Nähere Information zum Thema Hundehaltung finden Sie auf der neuen Homepage des Landes OÖsichermithund.at



Alltagstauglichkeitsprüfung in Freistadt