Reisepass & Personalausweis

Personen mit Hauptwohnsitz in Eidenberg können einen Reisepass/Personalausweis im Bürgerservice beantragen. Der Antrag muss persönlich eingebracht werden. Auch bei der Antragstellung eines Reisepasses/Personalausweises für Minderjährige ab dem 8. Lebensjahr muss das Kind persönlich anwesend sein.

 

WICHTIG: Eine vorherige Terminvereinbarung  ist unbedingt erforderlich!

 

Folgende Unterlagen werden dazu benötigt:

 

Alter Reisepass vorhanden

  1. Alter Reisepass (nicht mehr als 5 Jahre abgelaufen)
  2. Ein Passbild (nicht älter als 6 Monate entsprechend gültiger Passbildkriterien)
  3. Gegebenenfalls Heiratsurkunde bzw. Bescheid über Namensänderung

Kein Reisepass, aber ein Personalausweis vorhanden 

  1. Personalausweis (nicht mehr als 5 Jahre abgelaufen)
  2. Ein Passbild  (nicht älter als 6 Monate entsprechend gültiger Passbildkriterien)
  3. Gegebenenfalls Heiratsurkunde bzw. Bescheid über Namensänderung

Kein Reisepass, kein Personalausweis vorhanden

  1. Führerschein (wenn vorhanden) ansonsten eine Identitätszeugin/ein Identitätszeuge mit amtlichen Lichtbildausweis 
  2. Ein Passbild (nicht älter als 6 Monate entsprechend gültiger Passbildkriterien)  
  3. Geburtsurkunde
  4. Staatsbürgerschaftsnachweis 
  5. Gegebenenfalls Heiratsurkunde bzw. Bescheid über Namensänderung

bei geänderten Personaldaten bzw. Namensänderung

  1. alter Reisepass
  2. Ein Passbild (nicht älter als 6 Monate entsprechend gültiger Passbildkriterien)
  3. Geburtsurkunde
  4. Heiratsurkunde bzw. Bescheid über Namensänderung
  5. Staatsbürgerschaftsnachweis

Die für die Ausstellung erforderlichen Urkunden sind im Original oder als beglaubigte Abschrift mitzubringen.

Ein Reisepass für unmündige Minderjährige kann nur von der Person beantragt werden, die auch die gesetzliche Vertretung (Obsorge) für das Kind hat. Obsorgeregelungen sind nachzuwiesen (z.B. durch Scheidungsurteil, Obsorgebeschluss, o.ä.).

 

Gültigkeitsdauer eines Reisepasses

Für Kinder bis zum 2. Lebensjahr: 2 Jahre
Für Kinder vom 2. bis zum 12. Lebensjahr: 5 Jahre
Ab dem 12. Geburtstag: 10 Jahre 

 

Kosten

Bis zum bzw. am 2. Geburtstag bei Erstausstellung: gebührenfrei
bei Ausstellung eines weiteren Reisepasses, z.B. wegen Namensänderung: 30 Euro
Nach dem 2. Geburtstag: 30 Euro
Ab dem 12. Geburtstag: 75,90 Euro

 

Allgemeine Informationen zum Reisepass finden Sie unter oesterreich.gv.at.